Mietspiegel Münster

Der Mietspiegel ist eine öffentlich nutzbare Plattform der Stadt Münster. Alle zwei Jahre wird diese aktualisiert und dient als Orientierungshilfe für die richtige Mietpreisermittlung

Für welche Immobilien kann ich den Rechner nutzen?

Alle Wohnungen und Immobilien, die eine Größe zwischen 20m² und 150m² haben und vor Mai 2016 fertiggestellt wurden, fallen in diese Kategorie. Bei Neubauten kann der errechnete Mietspiegel trotzdem als Orientierungshilfe dienen.

Keine Anwendung findet der Mietspiegel z.B. bei einzeln vermieteten Zimmern in geschlossenen Wohnungen oder im öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Achten Sie bei der Vermietung Ihrer Immobilie genau darauf, in welcher rechtlichen Situation Sie sich mit ihrem Objekt befinden, um juristischen Ärger bei Ermittlung der Miethöhe zu vermeiden.

Beachten Sie, dass sich der Mietspiegel auf Netto-Kaltmieten bezieht. In der auf Grundlage des Mietspiegels errechneten Miete sind die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten NICHT enthalten.

Ist das Gebäude vor 1990 bezugsfertig gewesen und nach 1995 saniert worden, kann das Baujahr im Mietspiegel-Rechner auf das Datum der Sanierung geändert werden. Zu beachten ist dabei, dass der Energiebedarf des Gebäudes jährlich 80 kWh/m² nicht überschreiten darf und der Nachweis mit einem Energieausweis erbracht werden muss.

Auf die Lage kommt es an.

Vor allen anderen Kriterien ist die Lage immer noch die wichtigste Eigenschaft für die Ermittlung der Miethöhe. Da Münsters Stadtgebiet recht weitläufig ist, gibt es große Diskrepanzen zwischen den Miethöhen in den verschiedenen Stadtbereichen. Zwischen der Innenstadt und den Außenbezirken können Miethöhenunterschieden von bis zu 23% bestehen. Neben der Nähe zur Innenstadt ist auch die objektive Qualität der Lage ausschlaggebend. Ist z.B. die Wohnung störend nah an einer Bahnlinie oder Hauptverkehrsstraße mindert das den Wert des Objektes, jedoch nur innerhalb eines Spektrums von +8 bis -4%.

Die Ausstatungsqualität ist selbstverständlich auch mit zu berücksichtigen. Von luxuriöser Ausstattung bis hin zu nahezu nicht ausgebauten Wohnräumen können Preisdifferenzen von 44% entstehen. Bei der Mehrheit der Wohnungen sind die Sanitäranlagen der am ehesten sanierte Objektteil. Dies macht nach Bewertungstabelle lediglich eine preis Veränderung von +7 bis -3%.

Miethöhe oft durch subjektive Faktoren beeinflusst.

Auswertungen der Stadt Münster ergaben, dass zwei Drittel der tatsächlich erhobene Miete um bis zu 18% oberhalb oder unterhalb des Mietrichtwertes lagen. Diese Abweichungen entstehen unter anderem durch nicht erfassbare Wohnmerkmale und subjektive Einflüsse. Jede Immobilie ist individuell zu betrachten. Der Mietspiegel bildet lediglich die Grundlage für die endgültige Miethöhe. Allerdings muss eine Abweichung von der ortsüblichen Vergleichsmiete auch ausdrücklich begründet werden.

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