Der Ablauf einer BGS    
Wie profitiere ich als Bauherr?
Im Rahmen einer Baubegleitenden Qualitätssicherung (BQS) unterstützen wir Sie als Bauherrin oder Bauherr im Regelfall in drei Phasen:
 
1. Vorbeugung VOR Vertragsabschluss
In der ersten Phase der BQS sollen bereits vor dem Vertragsabschluss etwaige konzeptionelle Unstimmigkeiten oder gar Planungsfehler verhindert werden, wie sie in typischen Baubeschreibungen immer wieder vorkommen. So schaffen wir beste Voraussetzungen für den Beginn Ihrer Baumaßnahme.
 
In dieser Phase erfolgt beispielsweise die Prüfung der zeichnerischen Planung und Baubeschreibung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regel der Technik. 
 
2. Stichprobenartige Kontrollen in der Bauphase:
Während der Bauphase führen wir unabhängige, stichprobenartige Kontrollen auf der Baustelle durch. Ausführungsfehler werden so frühzeitig erkannt und dokumentiert, bevor sie sich zu Mängeln entwickeln.
 
Falls erforderlich, werden außerdem Mängelbeseitigungsaufforderungen mit Korrekturvorschlägen formuliert. Gegen Ende der Baumaßnahme erfolgt die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Bauabnahme.
 
3. Nachsorge in der Objektbetreuungsphase und Hausinspektion
Nach Fertigstellung der Immobilie weisen wir die zukünftigen Bewohner in die Besonderheiten des Hauses ein. Außerdem können auf Wunsch regelmäßige Begehungen stattfinden, in denen Mängel, die im Laufe der Gewährleistungsfrist auftreten, dokumentiert und gegenüber dem Unternehmer gerügt werden.
 
Ferner werden notwendige Instandhaltungsmaßnahmen vorgeschlagen, die durch Umwelteinflüsse und den alltäglichen Gebrauch entstehen können.